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Deutsch als Fremdsprache

Zuflucht: Exposé

Afarin Hedayat, die Tochter eines persischen Khans, kämpft auf Seiten der marxistisch-leninistischen Volksfedajin gegen die Mullah-Diktatur Ayatollah Khomeinis. 1981 wird die junge Frau bei einer Razzia festgenommen und verbringt vier Jahre im berüchtigten Evin-Gefängnis in Teheran. Dort wird sie gefoltert und vergewaltigt. Nach ihrer Entlassung ist sie seelisch und körperlich gebrochen. Aus Furcht vor einer neuerlichen Verhaftung versucht sie, über die Berge im Nordwesten in die Türkei zu flüchten.

Die Flucht scheitert jedoch. Schließlich gelingt es ihrem Vater, ihre Ausreise mithilfe seiner alten Verbindungen nach Wien möglich zu machen. In Wien lebt Afarin als Illegale. Sie arbeitet mehrere Jahre als Kindermädchen bei der Familie eines Antiquitätenhändlers, ehe sie 1989 um Asyl ansucht. Ihr Ansuchen wird abgewiesen, weil man ihr nicht glaubt, dass ihr Leben bedroht sei, wenn sie in den Iran zurückkehrt.

Afarin geht in den Untergrund, wird 1994 verhaftet und in Abschiebehaft genommen. Die Abschiebung kann durch ihre Freunde verhindert werden; aber die österreichischen Behörden drängen weiter auf ihre Ausweisung. Nach einem Übergriff iranischer Sittenwächter mitten in Wien wird ein zweiter Asylantrag abgelehnt. Erst als ihr die UNO einen Schutzbrief ausstellt, lenken die Behörden ein. Afarin Hedayat erhält endlich Asyl.

Die Geschichte des iranischen Mädchens mit den grünen Augen ist nur teilweise erfunden. Ihre Anträge, Berufungen und Einsprüche entsprechen wortwörtlich den Anträgen, die (von einer aus dem Iran geflüchteten Frau) tatsächlich gestellt wurden. Auch die Bescheide österreichischer Behörden wurden wortwörtlich (wenn auch gekürzt) wiedergegeben. Sie beweisen, dass Asylanträge geradezu automatisch zurückgewiesen werden, oft mit Begründungen, die den eigenen Erhebungen diametral entgegenstehen – sofern es überhaupt zu Erhebungen kommt.

Die bürokratische Gleichgültigkeit kennt offenbar Begriffe wie Rücksichtnahme, Verständnis und Mitmenschlichkeit sehr oft nicht. Die verantwortlichen Beamten verschließen sich Einsichten selbst dann, wenn diese längst offenkundig sind. Sie, die ihre Entscheidungen in unserem Namen fällen, verkörpern, unbeeindruckt von der Not, Verzweiflung und Todesangst, die Herzlosigkeit einer Staatsraison, die ihre Beschlüsse exekutiert, selbst wenn dabei ein Schübling zu Tode kommt. Allerdings reagieren dieselben Beamten erstaunlich dünnhäutig, sobald sie befürchten müssen, öffentlich angeprangert zu werden.

„Zuflucht“ beschränkt sich nicht darauf, die Hartleibigkeit österreichischer Fremdengesetze und ihre Vollziehung aufzuzeigen. „Zuflucht“ ist ebenso das Psychogramm eines Menschen, der an den Rand der Gesellschaft – und darüber hinaus – gedrängt wird.

 

Impressum  Letzte Änderung:  So., 13. Apr. 2025

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