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Deutsch als Fremdsprache

Regierungssysteme im deutschsprachigen Raum

In den deutschsprachigen Ländern Europas – Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Südtirol und Ostbelgien – herrschen parlamentarische Demokratien vor. Trotz gemeinsamer Sprache unterscheiden sich die politischen Systeme deutlich in Aufbau, Tradition und Mitbestimmung. Besonders hervorzuheben sind der Föderalismus in Deutschland und der Schweiz, das Kollegialsystem der Schweizer Regierung sowie die direkte Demokratie, die in der Schweiz und Liechtenstein ungewöhnlich stark ausgeprägt ist.

Deutschland – Föderale Kanzlerdemokratie

Deutschland ist eine föderale parlamentarische Republik mit 16 Bundesländern. Die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative sorgt für gegenseitige Kontrolle. Gewählt wird auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Der Bundestag wird alle vier Jahre direkt vom Volk gewählt, erlässt Gesetze, beschließt den Haushalt und wählt den Bundeskanzler. Der Bundesrat vertritt die Interessen der Länder und wirkt bei bestimmten Gesetzen mit.

Der Bundespräsident hat vorwiegend repräsentative Aufgaben und wird von der Bundesversammlung gewählt. Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern; der Kanzler bestimmt die politische Richtung.

Österreich – Föderale Republik mit direkter Präsidentenwahl

Österreich besteht aus neun Bundesländern. Der Bundespräsident wird direkt vom Volk gewählt und ernennt den Bundeskanzler, meist den Vorsitzenden der stärksten Parlamentsfraktion. Das Parlament besteht aus Nationalrat und Bundesrat. Der Nationalrat erlässt Gesetze; der Bundesrat hat in den meisten Fällen ein aufschiebendes Vetorecht. Die Landtage wählen die Landesregierungen. In Österreich dürfen Bürgerinnen und Bürger bereits ab 16 Jahren wählen.

Schweiz – Die Eidgenossenschaft mit kollegialer Demokratie

Die Schweiz ist eine föderale Republik mit starker direkter Demokratie und 26 weitgehend autonomen Kantonen. Sie ist offiziell eine „Eidgenossenschaft“ – eine Gemeinschaft von Gleichberechtigten, gegründet von den Urkantonen Uri, Schwyz und Unterwalden. Politisch einmalig ist das Prinzip der kollegialen Regierung: Der Bundesrat besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern, die gemeinsam Entscheidungen treffen. Der Bundespräsident wird jedes Jahr aus ihren Reihen gewählt – er ist primus inter pares („Erster unter Gleichen“) und hat keine Sondervollmachten.

Die Bevölkerung hat über Volksinitiativen und Referenden direkten Einfluss auf Gesetze und Verfassungsänderungen – ein zentrales Element der Schweizer Demokratie.

Liechtenstein – Monarchie mit direkter Volksbeteiligung

Das Fürstentum Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie. Der Fürst teilt sich die Macht mit dem Landtag und dem Volk. Die Bevölkerung kann Gesetze per Referendum stoppen und neue vorschlagen. Frauen erhielten hier erst 1984 das Wahlrecht – als letzte in Europa. An kommunalen Wahlen dürfen 16-Jährige teilnehmen, auf nationaler Ebene ist das Mindestwahlalter 18.

Luxemburg – Parlamentarische Monarchie

In Luxemburg ist der Großherzog Staatsoberhaupt, die Regierung wird vom Parlament gebildet. Seit 1919 haben Frauen das aktive und passive Wahlrecht. Gewählt wird ab 18 Jahren – bei Kommunalwahlen dürfen allerdings auch EU-Bürger ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben, sofern sie in Luxemburg leben.

Südtirol – Autonom innerhalb Italiens

Südtirol gehört politisch zu Italien, genießt jedoch weitreichende Autonomie, etwa in Bildung, Sprache und Kultur. Die deutschsprachige Bevölkerung wird in der Verwaltung gleichgestellt. Gewählt wird ab 18 Jahren, es gibt keine Ausnahmen für jüngere Wähler. Das Verhältniswahlrecht sichert die Vertretung aller Sprachgruppen.

Ostbelgien – Deutschsprachige Gemeinschaft mit Eigenständigkeit

Die Deutschsprachige Gemeinschaft im Osten des föderalen Belgien verfügt über weitreichende Kompetenzen in Bildung, Kultur und Teilen des Sozialwesens. Sie hat ein eigenes Parlament und eine Regierung, ist aber Teil der Wallonischen Region. Wie im restlichen Belgien liegt das Wahlalter bei 18 Jahren.


Unterschiedliche Bezeichnungen für ähnliche Institutionen:

 

Deutschland

Österreich

Schweiz

Staats­oberhaupt

Bundes­präsident: wird vom Parlament gewählt

Bundes­präsident: wird direkt vom Volk gewählt

Bundes­präsident: vertritt jeweils ein Jahr lang die Regierung, ohne deren Chef zu sein

Regierungs­chef

Bundes­kanzler: wird vom Parlament gewählt

Bundes­kanzler: wird vom Parlament gewählt

„Erste“ Regierungs­kammer

Bundestag

Nationalrat

Nationalrat

„Zweite“ Regierungs­kammer

Bundesrat

Bundesrat

Ständerat

Gliedstaaten

16 Bundes­länder

9 Bundes­länder

26 Kantone

Regierung in den Glied­staaten

Landes­regierung / Staatsregierung / Ministerrat / Senat

Landes­regierung

Kantonalrat (je nach Kanton unter­schiedliche Bezeichnung)

Regierungs­chef der Glied­staaten

Minister­präsident / Regierender Bürger­meister / Senats­präsident, Staats­präsident (Bayern)

Landes­hauptmann (Landes­hauptfrau)

Unter­schiedliche Bezeichnung, ist aber wie der Bundes­präsident primus inter pares

 

Impressum  Letzte Änderung:  Sa., 10. Mai 2025

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